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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisebüro Quiatek Busreisen

Reisebüro Quiatek Dortmund

(Stand: September 2022) Gültig für Reisen mit Abreisedatum ab 1.9.2022

1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtungen des Reisenden

Ihre Reiseanmeldung nehmen wir mündlich, telefonisch oder per E-Mail entgegen. Bei allen Anmeldeformen erteilen Sie uns einen verbindlichen Auftrag. 

Mit dem Buchungsauftrag akzeptieren Sie unsere Geschäftsbedingungen und stehen für die Vertragsverpflichtungen der von Ihnen mit angemeldeten Reisenden wie für Ihre eigenen ein.

Vor Vertragsabschluss erhalten Sie die Formulare zur Pauschalreiserichtlinie (§651 BGB), Diese können Sie HIER einsehen und herunterladen. Diese sind zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung verbindliche Vertragsgrundlage.

Sie erhalten Ihre Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail oder nehmen diese aus unseren Geschäftsräumen mit. Als Ausnahme, sofern Sie nicht über elektronische Medien verfügen, versenden wir diese per Post. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Buchung damit nicht mehr kostenfrei stornierbar.

Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den wir als Veranstalter 10 Tage gebunden sind und den Sie innerhalb dieser Frist annehmen können.

2. Zahlungen / Reiseunterlagen

Nach Abschluss des Reisevertrags sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. Zahlungen für unsere Busreisen, sofern es eine Pauschalreise inklusive Beförderung ist, sind abgesichert bei der R+V Versicherung AG. Die Restsumme muss bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein. Es erfolgt keine weitere Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen. Vertragsabschlüsse vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.


Sofern Sie die fälligen Zahlungen (An- und Restzahlung) nicht leisten, können wir nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und eine Rücktrittsentschädigung (siehe unten) verlangen.

Reiseunterlagen mit Vouchern für Hotels oder sonstige Leistungen sind für unsere Busreisen nicht erforderlich. Ein allgemeines Informationsheft erhalten Sie rechtzeitig vor Abreise.

3. Vermittelte Leistungen – Weitere, erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

Bei ausdrücklich in der Reiseausschreibung als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B. Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler und haften grundsätzlich nicht für die vermittelten Leistungen selbst. Dasselbe gilt für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z.B. am Urlaubsziel ausgewählt werden.

4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen von Leistungen, die unabhängig von den im Reisepreis inkludierten Leistungen, nach Buchungsauftrag von Ihnen individuell hinzugebucht werden, entbinden Sie nicht vom Reisevertrag. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren (z.B. auch durch E-Mail, WhatsApp oder Sprachnachricht).

5. Vertragsübertragung – Ersatzreisende

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail oder WhatsApp erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. 
Wir können dem Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Wir dürfen eine Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.  Wir haben dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll schriftlich (Brief, E-Mail, WhatsApp) gegenüber uns als Veranstalter erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang des Rücktritts bei uns.
Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung bei mehrtägigen Busreisen nach Ziff. 6.1 verlangen. Bei Tagesfahrten gilt Ziff. 6.3.

6.1 Unsere Entschädigungspauschalen bei mehrtägigen Busreisen:

 

Bis 49 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises

48-34 Tage vor Reise antritt: 25% des Reisepreises

33-28 Tage vor Reiseantritt:  30% des Reisepreises

27-14 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises

13 - 7 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

6-4 Tage vor Abreise: 75%

3-1 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen am Abreisetag: 100%

6.3 Entschädigungspauschalen bei mehrtägigen Reisen mit Schiffspassagen:

Bis 49 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises

48-34 Tage vor Reise antritt: 35% des Reisepreises

33-28 Tage vor Reiseantritt:  40% des Reisepreises

27-14 Tage vor Reiseantritt: 55% des Reisepreises

13 - 7 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises

6-4 Tage vor Abreise: 85%

3-1 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen am Abreisetag: 100%6

6.3 Bei Stornierung von Tagesfahrten ist der Reisepreis fällig, abzüglich der eventuell ersparten Aufwendungen (Essen oder Eintritte).

Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
Abweichend von Ziff. 6.1 können wir vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen, wenn zum Reisetermin am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Grundsätzlich ist die offene Stornosumme umgehend bei uns auszugleichen, auch wenn  Sie eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Eine durch die Versicherung zu leistende Erstattung nehmen nicht wir vor, sondern der Versicherer.

7. Reiseschutz / Versicherungen

Dem Reisenden wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung/Reiseabbruchversicherung und  Auslandsreisekrankenversicherung dringend empfohlen.

8. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Wir können jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. 
Eine Umbuchung ist aufgrund unseres sehr kleinen Programms ohne Ausweichtermine für dieselbe Reise nicht möglich. Es fallen dieselben Kosten an wie bei einer Stornierung.

9. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für uns und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt. 
Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.


11. Mindestteilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung unserer Reisen beträgt immer 20 Personen.
Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben. 
Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und wollen wir als Veranstalter zurücktreten, haben wir den Rücktritt spätestens 14 Tage vor Reisbeginn zu erklären.
Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstatten diesen.


12. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, auch unterhalb der in Punkt 11 erklärten Frist, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt haben. 
Durch den Rücktritt verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und sind zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet. 

13. Haftung

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen und Ausflügen vor Ort erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Reisebüro Quiatek übernimmt hierfür keine Haftung.


14.  Preiserhöhungen

Reisebüro Quiatek behält sich ausdrücklich Preiserhöhungen im nach der Richtlinie (EU) 2015/2032 vorgesehenen Rahmen von maximal 8% des Reisepreises vor, sofern bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen.

 

15. Verjährung – Geltendmachung

Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie falsch informiert haben. 
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.

17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. 
Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Da wir zurzeit nicht an diesem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, kann diese Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Dortmund.

 

Sonstiger Hinweis:

Ihr Gepäck ist im Bus nicht gegen Schäden oder Diebstahl versichert. Sie sind verpflichtet, sich im Bus anzuschnallen. Ausflüge vor Ort  und/oder Teilnahme an Veranstaltungen von Fremdanbietern erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Reisebüro Quiatek übernimmt keine Haftung.

Hinweis, wenn Sie eine andere Anreiseart als die in der Pauschalreise enthaltene wählen

​Sie können zu jeder Reise eine andere Anreiseart wählen und vor Ort in unseren Bus zusteigen. Jede andere Anreiseart als die in der Pauschalreise enthaltene Busreise ist nicht Bestandteil des Reisevertrages und fällt somit aus der Pauschalreise heraus. Hier sind Sie für Ihre Anreise eigenverantwortlich und auch dafür verantwortlich, selbständig zu den angegebenen Unterkünften zu kommen.

Sollten Sie eine Anreise per Flug bevorzugen, sind wir gern behilflich, verweisen jedoch auf unseren Status als Vermittler, der nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der Anreise haftet.

Für die Nichtnutzung unseres Busses als Anreisemittel gibt es keine preislichen Abzüge, da der Sitzplatz für Sie dennoch für das Programm vor Ort reserviert bleibt und nicht anderweitig vergeben werden kann.

Hochofenstr. 24 | 44263 Dortmund, im Juni 2021 

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